Akute, stationär behandlungspflichtige Erkrankungen können in den entsprechenden Fachabteilungen des Ev. Krankenhauses weiterbehandelt werden, natürlich auch in anderen Kranken- hausern, je nach Wunsch des Patienten.
Die Unterlagen der amb. Diagnostik einschliesslich der Röntgenbilder werden den Kliniken zur Weiterbehandlung natürlich zur Verfügung gestellt.
|